Neue Wettkampfordnung ab 1.8.2023

Der SRA hat eine neue Wettkampfordnung herausgegeben, die am 1.8.2023 in Kraft tritt. Eine Liste der Änderungen findet ihr auf https://www.bridgeaustria.at/wp-content/uploads/2023/07/WKO_2023_Beschreibung_Aenderungen.pdf. Die für Spieler:innen wesentlichen Änderungen sind:

Alertregeln (Anhang 1)

  • 2♣ und 3♣ auf eine Eröffnung als Stayman muss generell nicht mehr alertiert werden, unabhängig ob das Blatt eine vierer Oberfarbe beinhaltet oder nicht (A1.2.1d).
  • Ausgeführte Transfers müssen nicht mehr alertiert werden, das Transfergebot selbst schon: 1NT – 2♦ – 2♥; 2♦ ist zu alertieren, 2♥ nicht.
  • Weak-Twos, die vereinbarungsgemäß auch nur eine 5er-Farbe beinhalten können, müssen nicht mehr alertiert werden.
  • 3NT-Gambling ist zu alertieren, egal ob als Eröffnung oder Überruf, mit oder ohne Stopper in einer Nebenfarbe (Punkt A1.3, 3. Satz).
  • Kontras:
    • Informations-, Negativ-, Responsivekontras müssen weiterhin nicht alertiert werden.
    • Supportkontras müssen alertiert werden!

Systembeschränkungen

  • Es dürfen wieder Konventionen gespielt werden, die nach einem Single bei einem NT-Eröffner fragt.
  • „Spielt eine Partnerschaft Starke Treff oder Starke Karo muss die
    Punktestärke vereinbart sein, ab der man diese Eröffnung anwendet. Ein Unterschreiten dieses Richtwertes ist prinzipiell zulässig. Beträgt sie mehr als 2 HCP, liegt ein unzulässiger Bluff vor […], wenn das Blatt nicht eine Spielstärke von 4 oder weniger Verluststichen (losern) hat.“ (A2.5.1)
  • „Spielt eine Partnerschaft forcierende Zweier-Starts […], muss das Blatt mindestens 16 HCP oder 8 Spielstiche […] enthalten. Andernfalls liegt ein verbotener Bluff vor […].“ (A2.5.2)
  • In Großturnieren (aber weiterhin in Regionalturnieren, Sonderturnieren und Hausturnieren) gilt nicht mehr die nur in Österreich übliche Sonderregel, dass bei einem Irrtum mit einer Zweifärberkonvention das Ergebnis automatisch auf Av+/Av–
    (60/40) gesetzt wird.

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